Arzthaftungs-/ Medizinrecht

 

Rund um das Arzthaftungs- und Medizinrecht stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat und Vertretung zur Seite.

 

Wenn Sie  Fragen haben zu Behandlungs-, Diagnose-, Aufklärungsfehlern, zur Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen und Therapie, zum Entzug der Approbation, zu Werbemöglichkeiten von Ärzten, zur Abrechnung von Wahlleistungsvereinbarungen, zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zur Attestpflicht, zum Einsichtsrecht in Patientenakten, zu Vaterschaftsfeststellungen oder weiteren Teilbereichen des Medizinrechts, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.