Erbrecht

 

Das Erbrecht ist eine für den Rechtslaien schwer vollständig zu durchsteigende Rechtsmaterie. Viele gängige Begriffe bedeuten erbrechtlich nicht das, was ein Rechtsunkundiger sich darunter vorstellt, da sie im allgemeinen Sprachgebrauch anders genutzt werden. Oft passiert es daher, dass aus privatschriftlichen Testamenten vom Wortlaut her nicht eindeutig hervorgeht, was von dem Verfügenden gewollt ist. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Erbfolge zu gestalten und mit der richtigen Gestaltung das zu erreichen, was Sie sich für Ihren Nachlass wünschen.

 

Insbesondere dann, wenn sich im Nachlass ein Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft befindet, ist es wichtig, frühzeitig die Nachfolge zu regeln. Bereits im Gesellschaftsvertrag kann und sollten Regelungen getroffen werden, die es verhindern, dass nach dem todesbedingten Ausscheiden eines Gesellschafters das Weiterbestehen der Gesellschaft nicht gefährdet ist. Hierbei sind personelle Fragen ebenso wichtig, wie das Vermeiden einer Zersplitterung der Gesellschaft.

 

Erbschaftsstreitigkeiten sind für die Beteiligten zumeist eine unangenehme Angelegenheit. Es gilt zu klären, was der Verstorbene gewollt hat, wer welche Pflichtteilsansprüche geltend machen kann. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch die mit einer Erbschaft zusammenhängenden erbschaftssteuerlichen Fragen klären wir gerne für Sie.