Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement umfasst den gesamten Ablauf von der Auftragsannahme über die Zwangsvollstreckung bis zur Beitreibung einer Forderung in der Insolvenz des Schuldners.
Absicherung bei Vertragsschluss
Bei der Auftragsannahme legen Sie die Grundlagen für eine erfolgreiche Forderungseinziehung. Die Vertragsdaten des Kunden sind bereits an dieser Stelle vollständig zu erfassen, denn nur so haben Sie später alle Daten zur Hand, die Sie benötigen, um ein Mahn- oder Klageverfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Die Überprüfung der Kundenbonität bereits bei Vertragsschluss sollte zumindest bei Verträgen größeren Umfangs unbedingt erfolgen. Je nach Laufzeit des Vertrages empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen Bonitätsprüfungen durchzuführen. Als zusätzliche Absicherung gegen einen Forderungsausfall können Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Barzahlungen oder Bankgarantien/ Akkreditive bei Übergabe der Leistung an den Kunden vereinbart werden.
Allerdings gibt es Kunden, die bereits sog. harte Negativmerkmale aufweisen. Diese Merkmale sind Haftanordnungen, eidesstattliche Versicherungen, Konkurse und Vergleiche. Bei solchen Kunden wird eine Kreditversicherung nicht möglich sein.
Aber auch bei Kunden, die sog. weiche Negativmerkmale zeigen - dies sind häufige Zahlungszielüberschreitungen, Mahnverfahren, Inkassoverfahren - ist Vorsicht geboten. In diesen Fällen sollten Sie sich als Unternehmer des Risikos eines Forderungsausfalls oder zumindest kosten- und zeitraubender Forderungseintreibung bewusst sein und wenn möglich zu den vorgenannten Absicherungsmöglichkeiten greifen oder sogar von einem Vertragsschluss absehen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie oder ihr Unternehmen sich zusätzlich über eine vorteilhafte Vertragsgestaltung, die richtige Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Einsatz individueller Sicherungsmittel bereits im Vorfeld absichern können, setzen Sie sich bitte über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten mit uns in Verbindung.
Rechnungsstellung
Ein vernünftiges Forderungsmanagement umfasst zudem eine zeitnahe und vollständige Rechnungsstellung. Das Gesetz schreibt eine Vielzahl an notwendigen formellen Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Rechnung vor. Die formelle Richtigkeit einer Rechnung ist insbesondere für die steuerlichen Angelegenheiten Ihres Unternehmens unabkömmlich. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Ihre Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Mahnung, Verzug, Verzugsschaden
Und spätestens dann, wenn die Zahlung nicht eingeht, zeigt sich, ob ihre Rechnungen auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. Sie als Unternehmer können bereits mit der Gestaltung ihrer Rechnung bestimmen, ab welchem Zeitpunkt sich der Schuldner in Verzug befindet.
In den meisten Fällen ist dann vor Einleitung gerichtlicher Schritte keine Mahnung mehr erforderlich. Je nachdem, welche Art von Schuldner Ihnen jedoch gegenübersteht, können Mahnungen dennoch nützlich und schon erfolgbringend sein. Allein jedoch aufgrund der Tatsache, dass heute häufig Postsendungen verloren gehen, sollte zumindest eine Mahnung weiteren Handlungen vorgeschaltet werden. Diesem Risiko kann allerdings auch durch eine Vorabzusendung via Telefax begegnet werden.
Wenn der Schuldner sich mit der Zahlung in Verzug befindet, kann Verzugsschaden gegen ihn geltend gemacht werden. Dieser kann in Verzugszinsen, Kreditzinsen und/ oder entgangenem Gewinn liegen. Aber auch die Kosten einer Rechtsverfolgung können als Verzugsschaden von dem Schuldner verlangt werden. Hierunter fallen Rechtsanwaltshonorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskosten.
Ratenzahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Gelegentlich teilt der Schuldner nach der ersten Mahnung mit, dass er zwar zahlungswillig, im Augenblick jedoch nicht zahlungsfähig sei. In einem solchen Fall kann sich der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung empfehlen.
Es sollte zudem immer geprüft werden, ob der Schuldner Ihnen gegenüber ebenfalls Ansprüche hat. Mit diesen könnte dann möglicherweise die Aufrechnung erklärt werden oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
Verjährung
Solange von einem gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren abgesehen wird, sollte unbedingt auf die Verjährung geachtet werden. Denn die meisten Geldforderungen verjähren bereits nach drei Jahren. Hierbei ist besonders gründlich zu prüfen, wann die Verjährung begonnen hat, zu laufen, damit das korrekte Ende berechnet werden kann. Verhandlungen mit dem Schuldner oder ein Schuldanerkenntnis verlängern die Verjährungszeit.
Gerichtliches Mahnverfahren, Klageverfahren
Wenn der Schuldner auch nach mehrfachen Mahnungen nicht gezahlt hat, sollte unverzüglich entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Klageverfahren angestrengt werden. Ein Mahnverfahren macht zumeist nur dann Sinn, wenn sich der Gläubiger recht sicher ist, dass der Schuldner keine Einwendungen gegen die Forderung erheben wird. Denn gegen einen Mahnbescheid kann der Gläubiger innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn erhalten hat, Einspruch einlegen mit der Folge, dass die Angelegenheit in ein gerichtliches Klageverfahren übergeleitet wird. In diesen Fällen, in denen mit Einwendungen gerechnet wird, empfiehlt es sich, gleich ein Klageverfahren einzuleiten. Aber auch dann, wenn eine Forderung schlicht begründet ist, kommt es äußerst häufig vor, dass der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, um Zeit zu gewinnen und eine nach Titulierung der Forderung mögliche Zwangsvollstreckung hinauszuzögern.
Legt der Schuldner gegen einen Mahnbescheid keinen Einspruch ein, ergeht auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid. Wehrt sich der Schuldner auch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht, hat der Gläubiger damit einen Titel gegen den Schuldner in der Hand. Ein Klageverfahren hingegen endet mit einem Urteil.
Zwangsvollstreckung
Nachdem der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel in der Hand hält, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Titel sind beim Forderungseinzug in der Regel der Vollstreckungsbescheid, ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich. Gepfändet werden kann beispielsweise in Sachen, Forderungen, Konten oder Arbeitseinkommen. Je mehr Informationen man bereits im Vorfeld über den Kunden und potenziellen Schuldner zusammengetragen hat, um so effektiver kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Gerne betreiben wir für Sie eine strategisch sinnvolle und effektive Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.
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