Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Abmahnung oder Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, zögern Sie nicht allzu lange, um sich kompetenten Rat und Unterstützung einzuholen. Denn es muss äußerst schnell reagiert werden. Gegen Kündigungen muss möglicherweise in der kurzen Zeit von nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Aber auch, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Arbeitsvertrag, den Sie vorhaben abzuschließen, "in Ordnung" ist, überprüfen wir diesen gerne für Sie.
Ihre individuellen, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Arbeitsverträge, erstellen wir Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz.
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