Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt entweder nach einer mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Hierbei ist zu beachten, dass in § 4 Abs. 2 des RVG gesetzlich vorgeschrieben ist, dass in Gerichtsverfahren die Vergütung nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren, die nach dem RVG bestimmt werden, liegen darf.
Im Übrigen kann die Vergütung aber frei ausgehandelt werden. Wir bieten Ihnen inhaltlich je nach Fallgestaltung und Tätigkeitsaufwand einen Festpreis, eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder eine Kombination aus beidem an.
Bei einer Abrechnung nach dem RVG richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert Ihres konkreten Problems (Gegenstandswert).
Die Kosten für eine Zusammenarbeit hängen stark vom Bearbeitungsaufwand ab und werden individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Erstberatung
Eine Erstberatung bieten wir Ihnen pauschal für € 100,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 %, an. Diese Beratung dauert maximal 45 min., bei darüber hinausgehendem Zeitaufwand ist eine individuelle Vergütungsvereinbarung erforderlich.
Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe
Für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten der Prozessführung in vollem Umfang aufzubringen.
Für außergerichtliche Tätigkeiten kann in diesem Fall Beratungshilfe für Sie beantragt werden. Im Fall der Bewilligung haben Sie nur einen Eigenanteil von € 10,00 zu tragen, den Rest übernimmt die Staatskasse.
Rechtschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, führen wir für Sie als kostenlose Serviceleistung die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherungsgesellschaft, von der Einholung der Deckungszusage bis hin zur Abrechnung von Kostenübernahmeansprüchen.
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